Der Wettbewerb ist beendet.
Bald finden Sie an dieser Stelle eine Galerie mit den schönsten Bildern unserer Teilnehmer.
Veranstalter des Fortowettbewerbs
Vorstellung der Verbände
Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Baden-Württemberg e. V.
Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e. V. vertritt als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die Interessen der grünen Branche auf Landesebene. Derzeit sind 768 Fachbetriebe, kleine bis mittelständische Unternehmen, im Verband organisiert. Der Gesamtumsatz der Branche in Baden-Württemberg stieg 2018 auf rund 1,59 Milliarden Euro. Die Branche beschäftigt 13.400 gewerbliche Arbeitnehmer und bildet derzeit 1.347 Jugendliche zu Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtnern aus. Die Experten für Garten und Landschaft sind kompetente Dienstleister rund um das Bauen mit Grün.
Ob private, öffentliche oder gewerbliche Garten- und Außenanlagen, Landschaftsgärtner realisieren diese Projekte vom Neubau über Umbauten bis hin zur fachgerechten Unterhaltung und Pflege. Sie konzipieren und bauen private Gärten, sie gestalten Außenanlagen für Wohngebäude und Gewerbebauten, sie legen Schwimmteiche und Dachbegrünungen an. Kurzum: Sie bauen und erhalten die grüne, lebenswerte Umwelt für morgen.
Weitere Informationen: www.galabau-bw.de
Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e. V.
Der Verband Wohneigentum ist mit rund 350.000 Mitgliedsfamilien der bundesweit größte Verband für selbstnutzende Wohneigentümer. In Baden-Württemberg sind mehr als 22.000 Mitglieder in über 150 örtlichen Vereinen organisiert.
Unabhängige Beratung und fundierte, gebündelte Informationen rund ums Eigenheim gehören zum Service. In der Mitgliedschaft enthalten sind die Bauherrenhaftpflicht- und Haus- und Eigentümerhaftpflichtversicherung. Die Themenpalette der Beratungsleistungen reicht von so schönen Dingen wie Gartengestaltung über rechtliche Fragen zum Thema Vererben, Nachbarschaft oder Haftung. Hinweise zu Fördermöglichkeiten bei der Baufinanzierung gehören ebenso dazu.
Der Verband tritt auf allen politischen Ebenen für ein familienfreundliches, altersgerechtes und bezahlbares Haus- und Wohnungseigentum ein. Gleichzeitig engagiert er sich für einen neutralen, unabhängigen Verbraucherschutz und eine ökologisch orientierte Gestaltung von Haus und Garten.
Weitere Informationen: bw.verband-wohneigentum.org
Das muss man wissen über den
Fotowettbewerb
Bewertungskriterien
Gestaltung
Der Vorgarten ist das Aushängeschild des Hauses und trägt durch eine ansprechende und offene Gestaltung viel zu einem angenehmen Wohnumfeld bei. Eine große Herausforderung im Vorgarten ist es, auf kleinem Raum Stellplätze, Zugangswege und Grünflächen zu kombinieren und schön zu gestalten.
Pflanzenverwendung
Grün und bunt statt grau: Pflanzen sind mehr als nur ein Gestaltungselement. Gut geplante und standortgerechte Pflanzungen aus Stauden und Gehölzen bieten das ganze Jahr über einen Blickfang und sind zudem noch pflegeleicht. Passende Hochstammbäume bieten einen besonderen Blickfang.
Artenvielfalt und Mikroklima
Schotterflächen speichern Wärme und geben sie nachts wieder ab – keine gute Gestaltungsidee in Zeiten zunehmender Hitzewellen. Grünpflanzen kühlen, bremsen den Wind und filtern Feinstaub. Artenreiche Pflanzungen bieten Nahrung und Unterschlupf für viele Tierarten. Jede noch so kleine Gartenfläche bietet hier viel Potential.
Preise
- 4 mal je ein 500,– Euro Gartengutschein (Beratung/Gestaltung durch einen Fachbetrieb)
- weitere attraktive Preise wie z. B. Gartensäge, Gartenschere und Eintrittskarten für die BUGA Heilbronn
Einsendung
Setzen Sie Ihren Vorgarten in Szene und laden Sie drei aussagekräftige Bilder auf dieser Seite hoch. Ab 15.04.2019 auf dieser Seite hier. Bitte denken Sie daran, dass es sich auf den Bildern erkennbar um einen Vorgarten handeln muss.
Zeitraum
Die Bilder können in der Zeit vom 15. April bis zum 31. Juli 2019 hochgeladen werden. Unter den ersten 100 Einsendungen (Datum des Upload zählt) verlosen wir 25 x 2 Eintrittskarten für die BUGA Heilbronn.
Schirmherrschaft
Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Auswahl und Preisverleihung
Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch eine Jury aus Fachleuten der beiden Verbände. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die Preisverleihung erfolgt auf der BUGA Heilbronn am 19. September 2019.
Die formalen
Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb „Rettet den Vorgarten“ 2019
1. Voraussetzungen für die Teilnahme am Fotowettbewerb
Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer eines Vorgartens in Baden-Württemberg. Mit der Einreichung von Fotos zum Wettbewerb erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte (siehe 4.-5.) an. Mit der Einsendung von Fotos versichert der jeweilige Urheber den Verbänden, dass es sich um den eigenen Vorgarten im Land Baden-Württemberg handelt.
2. Zugelassene Bilder
Zum Wettbewerb zugelassen sind nur digitale oder digitalisierte Fotos, die den eigenen Vorgarten abbilden und deren Urheberrecht bei dem Einsender liegt. Pro Vorgarten müssen drei aussagekräftige Bilder eingereicht werden.
3. Format
Jede Bilddatei darf maximal 8 MB groß sein. Kennzeichnen Sie ihre Bilder folgendermaßen: Name_Vorname_Ort (Mustermann_Max_Musterstadt_1).
Fotos, die den vorstehenden Vorgaben nicht genügen sowie Fotos mit fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Inhalten (z.B. politischer Natur), sind nicht zugelassen. Verantwortlich für den
Inhalt der Bilder und Dateien ist ausschließlich der Urheber. Die Verbände behalten sich vor, Fotos nach eigenem Ermessen vom Wettbewerb auszuschließen und den Fotografen/die Fotografin hierüber per Email zu informieren.
4. Nutzungsrechte
Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb räumen die Teilnehmenden den Verbänden einfache sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Rechte zur öffentlichen Wiedergabe sowie zur Verbreitung und Vervielfältigung, zur kommerziellen und nichtkommerziellen Nutzung sowie zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung im Rahmen der Darstellung, Werbung und aller sonstigen Aktivitäten der Verbände ein. Die Teilnehmenden gestatten, dass die Verbände die hochgeladenen Fotos bearbeiten und umgestalten dürfen. Dies gilt insbesondere, um die hochgeladenen Fotos an die zur Nutzung erforderlichen Formate und Darstellung anzupassen oder die Qualität zu verbessern.
Mit der Einreichung von Bildern bestätigen die Teilnehmenden, dass
– sie alleinige Urheber des Fotos sind, das Foto also selbst fotografiert haben
– sie über alle Rechte an dem Foto verfügen
– sie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzen
– das Foto frei von Rechten Dritter ist
Sollten eine oder mehrere Personen auf den Bildern zu erkennen sein, so ist dafür zu sorgen, dass diese ihre Zustimmung zu ihrer Abbildung sowie die Teilnahme des Bildes am Wettbewerb gegeben haben. Mit der Einsendung wird garantiert, dass diese Zustimmung vorliegt.
5. Rechte am Motiv der Fotografien
Die am Fotowettbewerb Teilnehmenden stellen die Verbände von allen Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die diese ggf. wegen Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Bildrechten (Recht am eigenen Bild bei Personenaufnahmen), Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von den Teilnehmenden übermittelten Fotos gegen die Verbände geltend machen.
6. Bewertung der Fotografien
Eine Jury wird aus allen Einsendungen die Gewinnergärten auswählen. Die Jury-Entscheidung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden.
7. Datenschutz
Die Verbände gewährleisten die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich soweit sie zur Durchführung des Wettbewerbs nötig sind verarbeitet und gespeichert. Mit der Einreichung von Fotos willigen die Teilnehmenden ausdrücklich ein, dass die angegebenen Daten (Name, Wohnort) veröffentlicht werden dürfen.
8. Ausschluss
Teilnehmer können aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel/Preisausschreiben ausgeschlossen werden insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vorliegt.
9. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.